Am besten organisieren Sie Ihre Hochzeit so
Dies kann auch von nur einem der künftigen Ehepartner veranlasst werden; erst später müssen Sie gemeinsam zur Unterzeichnung des Veröffentlichungsprotokolls erscheinen. Wenn Sie in zwei verschiedenen Gemeinden wohnen, müssen Sie den Antrag in mindestens einer der beiden Wohnsitzgemeinden stellen.
Das Amt wird dann die erforderlichen Unterlagen für Sie beide anfordern und die Bekanntmachung wird in beiden Städten veröffentlicht. Die Bekanntmachung wird in der Gemeinde Ihres derzeitigen Wohnsitzes mindestens acht aufeinander folgende Tage lang ausgehängt, zuzüglich drei Tagen für die Einreichung. Die Eheschließung darf nicht vor dem vierten Tag nach dem Ende der Veröffentlichung erfolgen.
Nach Ablauf dieser Frist stellt das Amt die Unbedenklichkeitserklärung (nulla osta) aus, die Sie entweder dem Pfarrer übergeben oder mit der Sie den Termin für die Feier der zivilen Eheschließung festlegen. Für beide Modalitäten gilt, dass die Eheschließung spätestens am 180sten Tag nach der Veröffentlichung stattfinden muss.
Wenn Sie in einer anderen Stadt als Ihrem Wohnsitz heiraten möchten, müssen Sie dies dem Standesamt mitteilen, das die erforderliche Vollmacht für die gewählte Gemeinde ausstellt, und Sie müssen sich dann direkt an die gewählte Gemeinde wenden.
Ein gültiges Ausweisdokument und eine Steuermarke im Wert von 16,00 €, eine für jede Bekanntmachung. Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, benötigen Sie eine Genehmigung des Jugendgerichts; Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen die von der zuständigen ausländischen Behörde ausgestellte Heiratserlaubnis; wenn Sie nach dem Konkordatsritus heiraten möchten, benötigen Sie den vom Pfarrer ausgestellten Antrag auf Veröffentlichung der Heiratsanzeige.